Die Krankenkassen und Krankenkassenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung in Schleswig-Holstein haben sich zur Umsetzung der Selbsthilfe-Gemeinschaftsförderung nach § 20h SGB V zur Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein (ARGE Selbsthilfeförderung S-H) zusammengeschlossen.
Die Federführung für die Vergabe der Selbsthilfefördergelder für die regionalen Selbsthilfegruppen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung übernimmt für das Jahr 2018 die
Knappschaft - Regionaldirektion Nord
Vertragsabteilung
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Die Bearbeitung für die Vergabe der Selbsthilfefördergelder für die Landesverbände/-organisationen sowie der Kontaktstellen übernimmt für das Jahr 2018 der
BKK-Landesverband NORDWEST
Süderstraße 24
20097 Hamburg
Um die Aktivitäten der Selbsthilfe, die von herausragender Bedeutung für die Bewältigung und Prävention chronischer Erkrankungen sind, schnell und effektiv unterstützen zu können, möchten wir allen Beteiligten mit dieser Website umfassende Informationen zur Selbsthilfeförderung der Krankenversicherung in Schleswig-Holstein geben.
Über weitere Wünsche und Anregungen zu diesem Angebot würden wir uns sehr freuen.
Ihre
ARGE Selbsthilfeförderung S-H
|